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Allg. Geschäftsbedingungen

 

Case study: Montenegro

 ©2002-UNTERNEHMENSBERATUNG RIETHER

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der UNTERNEHMENSBERATUNG RIETHER, in weiterer Folge als „Berater“ bezeichnet

(Fassung Januar 2002):

 

 1. Zusammenarbeit Auftraggeber und Berater

 1.1    Der Berater verpflichtet sich, die Auftragsdurchführung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes nach bestem Wissen und Gewissen durchzuführen und auch bei Einbindung von Mitarbeitern oder Kooperationspartnern die Einhaltung aller vereinbarten Bedingungen zu gewährleisten. 

 1.2    Der Auftraggeber verpflichtet sich zur aktiven Mitwirkung bei der Beratung, der Erstellung von  Konzepten, Analysen und der Erarbeitung von Lösungen aktiv mitzuwirken, im Besonderen alle notwendigen Informationen bereitzustellen, auch wenn diese nicht ausdrücklich hinterfragt werden. 

 1.3    Werden Umstände bekannt, die das Ziel oder das Wesen der Beratung beeinflussen, so werden diese gegenseitig sofort mitgeteilt.

 1.4    Da übergebene Unterlagen und Informationen jeweils nur einen Teil des Unternehmens darstellen, wird seitens des Beraters die Richtigkeit oder das Vorhandensein anderer relevanter Unterlagen nicht geprüft, sondern darauf vertraut, dass Informationen  der Wahrheit entsprechen, nicht verschleiert sind bzw. auf etwaige Quellen und Weglassungen hingewiesen wird. Betriebswirtschaftliche und finanztechnische Fragen werden ausschließlich im Umfange analysiert, wie sie in direktem Zusammenhang mit dem Auftrag stehen und letztlich im Bericht angeführt sind. Zusätzliche Analysen werden ausschließlich in Bezug auf das Auftragsziel interpretiert. 

 

 2. Terminvereinbarung

 Terminpläne obliegen dem Vorbehalt, dass diese Termine auch durch den Auftraggeber bzw. dessen Mitarbeiter eingehalten werden;  

  Terminverzögerungen, die auf außerordentliche Umstände wie Krankheit oder Unfall beruhen, werden  aus der Haftung ausgeschlossen.

 Terminvereinbarungen sind nach Auftragserteilung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer für das gesamte Projekt zu treffen, sie 

 gelten unter den Bedingungen der dann vorliegenden Voraussetzungen/ Unterlagen bzw. Termineinhaltung aller Beteiligten. 

 

 3. KONDITION

 Es gelten die im Angebot genannten Konditionen. Für Leistungen, die zusätzlich vereinbart werden, gilt zumindest der gleiche  

 Honorarsatz  als vereinbart, falls keine separate Vereinbarung erfolgt. 

 Angaben verstehen sich ohne gesetzliche Umsatzsteuer (MWSt) und gelten höchstens für zwölf Monate ab Angebotsdatum, für 

 spätere Zeitpunkte sind sie neu festzulegen.

 Zahlung: Anzahlungen und Teilzahlungen werden bei Auftragserteilung festgelegt. Fehlt eine ausdrückliche Vereinbarung, so gilt bei 

 einem Auftragsvolumen von mehr als EUR 5.000,-- eine Anzahlung von einem Drittel als vereinbart.

 Bei Aufträgen, die einer Förderung unterliegen, wird zumindest die voraussichtliche Mehrwertsteuer des Gesamtauftrages als  

 Vorauszahlung bei Auftragserteilung festgelegt. 

 Bei einer Auftragslaufzeit von mehr als zwei Monaten werden Teilrechnungen nach Wahl des Beraters monatlich, quartalsweise oder  

konform von einzelnen Arbeitsabschnitten gelegt. 

 Honorarrechnungen sind ohne Abzug innerhalb von acht Tagen ab Fakturendatum fällig.  

 

  4. Haftung

  Der Berater übernimmt keine Haftung für den Erfolg von empfohlenen Maßnahmen und Strategien, der Auftraggeber  trägt
  ausschließlich selbst die Verantwortung für alle relevanten Entscheidungen.Die Haftung des Beraters beschränkt sich auf eine ihm
  nachzuweisende krasse grobe Fahrlässigkeit. 

  In jedem Falle gilt als Limit für etwaige Schadensersatz-Ansprüche gegenüber dem Berater die Honorarhöhe und bestimmt sich nach  
  zwingendem österreichischem Recht.

  

  5. Vertraulichkeit und Offenlegung 

  Die Auftragsdurchführung unterliegt der  Vertraulichkeit, der Auftraggeber verpflichtet sich, den Berater in jenen Fällen klag- und 

  schadlos zu halten, in denen dem Berater durch die Wahrung der Vertraulichkeit bzw. Aussage-Entschlagung bei Behörden materielle 

  Schäden entstehen (z. Bsp. Verweigerung einer Auskunft gegenüber einer Behörde). 

  

  6. Geförderte Beratungen 

  Bei einer Auftragsabwicklung, die von einer dritten Stelle gefördert wird, gelten etwaige gesetzliche oder sonstige begleitende 

  Bedingungen als übergeordnet, sofern sie diesen Bedingungen widersprechen sollten. Da die Entscheidung der Durchführung von 

  empfohlenen Maßnahmen ausschließlich der  unternehmerischen Entscheidungsgewalt obliegt, wird jedwede Haftung als solches,

  insbesondere die Haftung von Einreichstellen oder Förderstellen ausgeschlossen  Der Berater unterstützt gegebenenfalls die 

  Ansuchen um Förderungen, eine Zusage oder Haftung für eine positive Erledigung derartiger Ansuchen ist ausgeschlossen. Für das 

  Honorar haftet in vollem Umfang der Auftraggeber. 

  

  7. Sonstige Bedingungen 

  Falls hier nichts anderes bestimmt ist, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmensberater der Fachgruppe bei

  der österr. Wirtschaftskammer und im Falle von Streitigkeiten das in diesen Bedingungen vorgesehene Schiedsgericht.

 

  8. Gültigkeit

   Diese Bedingungen gelten bis auf Widerruf für vereinbarten Geschäftsfälle, die die Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber

   und der UNTERNEHMENSBERATUNG RIETHER betreffen.  

 

   Fassung Oktober ©2011-UNTERNEHMENSBERATUNG RIETHER