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- Der Nutzen für Klienten Der Berater; Partner und Teil der Untrernehmensführung
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©2002-UNTERNEHMENSBERATUNG RIETHER
Allgemeine Geschäftsbedingungen der UNTERNEHMENSBERATUNG RIETHER, in weiterer Folge als „Berater“ bezeichnet (Fassung Januar 2002):
1. Zusammenarbeit Auftraggeber und Berater 1.1 Der Berater verpflichtet sich, die Auftragsdurchführung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes nach bestem Wissen und Gewissen durchzuführen und auch bei Einbindung von Mitarbeitern oder Kooperationspartnern die Einhaltung aller vereinbarten Bedingungen zu gewährleisten. 1.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich zur aktiven Mitwirkung bei der Beratung, der Erstellung von Konzepten, Analysen und der Erarbeitung von Lösungen aktiv mitzuwirken, im Besonderen alle notwendigen Informationen bereitzustellen, auch wenn diese nicht ausdrücklich hinterfragt werden. 1.3 Werden Umstände bekannt, die das Ziel oder das Wesen der Beratung beeinflussen, so werden diese gegenseitig sofort mitgeteilt. 1.4 Da übergebene Unterlagen und Informationen jeweils nur einen Teil des Unternehmens darstellen, wird seitens des Beraters die Richtigkeit oder das Vorhandensein anderer relevanter Unterlagen nicht geprüft, sondern darauf vertraut, dass Informationen der Wahrheit entsprechen, nicht verschleiert sind bzw. auf etwaige Quellen und Weglassungen hingewiesen wird. Betriebswirtschaftliche und finanztechnische Fragen werden ausschließlich im Umfange analysiert, wie sie in direktem Zusammenhang mit dem Auftrag stehen und letztlich im Bericht angeführt sind. Zusätzliche Analysen werden ausschließlich in Bezug auf das Auftragsziel interpretiert.
2. Terminvereinbarung Terminpläne obliegen dem Vorbehalt, dass diese Termine auch durch den Auftraggeber bzw. dessen Mitarbeiter eingehalten werden; Terminverzögerungen, die auf außerordentliche Umstände wie Krankheit oder Unfall beruhen, werden aus der Haftung ausgeschlossen. Terminvereinbarungen sind nach Auftragserteilung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer für das gesamte Projekt zu treffen, sie gelten unter den Bedingungen der dann vorliegenden Voraussetzungen/ Unterlagen bzw. Termineinhaltung aller Beteiligten.
3. KONDITION Es gelten die im Angebot genannten Konditionen. Für Leistungen, die zusätzlich vereinbart werden, gilt zumindest der gleiche Honorarsatz als vereinbart, falls keine separate Vereinbarung erfolgt. Angaben verstehen sich ohne gesetzliche Umsatzsteuer (MWSt) und gelten höchstens für zwölf Monate ab Angebotsdatum, für spätere Zeitpunkte sind sie neu festzulegen. Zahlung: Anzahlungen und Teilzahlungen werden bei Auftragserteilung festgelegt. Fehlt eine ausdrückliche Vereinbarung, so gilt bei einem Auftragsvolumen von mehr als EUR 5.000,-- eine Anzahlung von einem Drittel als vereinbart. Bei Aufträgen, die einer Förderung unterliegen, wird zumindest die voraussichtliche Mehrwertsteuer des Gesamtauftrages als Vorauszahlung bei Auftragserteilung festgelegt. Bei einer Auftragslaufzeit von mehr als zwei Monaten werden Teilrechnungen nach Wahl des Beraters monatlich, quartalsweise oder konform von einzelnen Arbeitsabschnitten gelegt. Honorarrechnungen sind ohne Abzug innerhalb von acht Tagen ab Fakturendatum fällig.
4. Haftung
Der Berater übernimmt keine
Haftung für den Erfolg von empfohlenen Maßnahmen und Strategien, der
Auftraggeber trägt zwingendem österreichischem Recht.
5. Vertraulichkeit und Offenlegung Die Auftragsdurchführung unterliegt der Vertraulichkeit, der Auftraggeber verpflichtet sich, den Berater in jenen Fällen klag- und schadlos zu halten, in denen dem Berater durch die Wahrung der Vertraulichkeit bzw. Aussage-Entschlagung bei Behörden materielle Schäden entstehen (z. Bsp. Verweigerung einer Auskunft gegenüber einer Behörde).
6. Geförderte Beratungen Bei einer Auftragsabwicklung, die von einer dritten Stelle gefördert wird, gelten etwaige gesetzliche oder sonstige begleitende Bedingungen als übergeordnet, sofern sie diesen Bedingungen widersprechen sollten. Da die Entscheidung der Durchführung von empfohlenen Maßnahmen ausschließlich der unternehmerischen Entscheidungsgewalt obliegt, wird jedwede Haftung als solches, insbesondere die Haftung von Einreichstellen oder Förderstellen ausgeschlossen Der Berater unterstützt gegebenenfalls die Ansuchen um Förderungen, eine Zusage oder Haftung für eine positive Erledigung derartiger Ansuchen ist ausgeschlossen. Für das Honorar haftet in vollem Umfang der Auftraggeber.
7. Sonstige Bedingungen Falls hier nichts anderes bestimmt ist, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmensberater der Fachgruppe bei der österr. Wirtschaftskammer und im Falle von Streitigkeiten das in diesen Bedingungen vorgesehene Schiedsgericht.
8. Gültigkeit Diese Bedingungen gelten bis auf Widerruf für vereinbarten Geschäftsfälle, die die Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und der UNTERNEHMENSBERATUNG RIETHER betreffen.
Fassung Oktober ©2011-UNTERNEHMENSBERATUNG RIETHER
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